Finanzielle Hilfen bei Schließung oder Umsatzeinbrüchen |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 03.12.2020 |
Für diejenigen von unseren Mitgliedern, die durch Verfügungen in ihren Landkreisen oder kreisfreien Städten von direkten Schließungen betroffen sind und nicht äquivalent auf Online-Formate umstellen können sowie Bildungsträger, die trotz Fortführung ihrer analogen oder digitalen Angebote beträchtliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, gibt es in Rücksprache mit der IHK Leipzig aktuell folgende finanziellen Unterstützungen und Hilfen:
Überbrückungshilfe II
Novemberhilfe
Dezemberhilfe
Überbrückungshilfe III (vorläufig)
Weitere Informationen des BMF online oder auf der Themenseite der IHK Leipzig.
Zuletzt geändert am: 03.12.2020 um 13:14
Zurück zur ÜbersichtUm den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Inhalte:
* Förderungen des Bundes und Sachsen
* mögliche Kredite und Bürgschaften
* Steuererleichterungen
* sonstige lokale Förderungen
* Kurzarbeitergeld
Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:
Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50
Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.
Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.